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09.03.2011

Über 300 Antworten zu REACH und CLP veröffentlicht

Mittlerweile mehr als 300 Antworten auf häufig gestellte Fragen zum neuen
europäischen Chemikalienrecht hält der REACH-CLP Helpdesk bei der Bundesanstalt
für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) bereit. Die Antworten liegen in
Rubriken wie "Nachgeschalteter Anwender", "Registrierung", "Einstufung und
Kennzeichnung" oder "Meldung ins Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis"
vor. Zudem können sie in zwei Dokumenten vom Internetangebot des Helpdesks
www.reach-clp-helpdesk.de heruntergeladen werden.

Die Verordnung zur Registrierung, Bewertung und Autorisierung von Chemikalien
(REACH-Verordnung) und die Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und
Verpackung (CLP-Verordnung) bringen viele Veränderungen im Chemikalienrecht mit
sich. Beim REACH-CLP Helpdesk, der nationale Auskunftsstelle zu den Verfahren
ist, gehen viele Fragen zur Umsetzung der Verordnungen ein. Die aktuellsten
CLP-Frage-Antwort Dialoge befassen sich mit Themen wie den Übergangsfristen für
die Kennzeichnung, Einstufung und Verpackung, der Durchführung einer Meldung
unter CLP oder Hinweisen zur Gestaltung des Etiketts und der Piktogramme.

Zu häufig gestellten Fragen oder englisch "frequently asked questions" (FAQ)
veröffentlicht die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) Antworten, die auf
europäischer Ebene zwischen den Helpdesks der Mitgliedstaaten abgestimmt sind.
Neben eigenen Antworten nutzt der REACH-CLP Helpdesk auch diese Antworten in
deutscher Übersetzung.


Weitere Informationen in einer Pressemeldung vom März 2011.


AplusA-online.de - Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)