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Product Category Overview

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GfS-Gesellschaft für Sicherheitstechnik mbH
Tempowerkring 15
21079 Hamburg, Germany

Phone: +49-40 79 01 95-0
Fax: +49-40 79 01 95-11
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09.09.2011

In der Euro-Norm DIN EN 1125 wird festgelegt, dass Paniktüren nur noch mit horizontalen Betätigungsstangen versehen werden dürfen. Menschen, die in einer Paniksituation den Notausgang passieren müssen, können diese schnell und leicht mit einem Handgriff bedienen.

Für den Gebäudebetreiber ist es wichtig, dass Fehlbenutzungen des Notausganges unterbunden werden. Daher sollte der Stangengriff mit einem Sicherungssystem versehen werden, welches sowohl die schnelle Flucht im Notfall ermöglicht als auch eine erkennbare Hemmschwelle gegen Vandalismus und Missbrauch aufbaut.

Die Lösung :

• In Verschlussstellung sichert der EH-Türwächter den Panikstangengriff, jedoch könnte die Tür im Notfall mit einem Handgriff begangen werden.

• Beim Herunterdrücken der Panikstange verschiebt sich der EH-Türwächter senkrecht nach unten und gibt den Weg frei. Zeitgleich ertönt ein Daueralarm.

• Nur mit Hilfe eines Schlüssels lässt sich der Daueralarm wieder quittieren und der Türwächter in seine Ausgangsposition zurückstellen.

• Für anhaltenden Durchgangsbetrieb ist die Dauerfreigabe des Systems über den Geräteschlüssel möglich. Die Einzelbegehung der Tür ohne Alarmauslösung erfolgt mit dem Schlüssel über die Wechselfunktion des Türschlosses.

Aufgrund der innovativen Deckelbefestigung (ohne Schrauben) ist der Türwächter sabotagegeschützt. Optional kann das Gerät mit einer Voralarmfunktion, einer Batterieüberwachungseinheit und einer automatischen Alarmabschaltung erworben werden. Das Gerät ist aufgrund seiner stabilen Metallausführung langlebig und wartungsarm. Der Hersteller gewährt 5 Jahre Garantie. Einsatzorte dieses Fluchtwegsystems sind z.B. Einkaufszentren, Hotels, Krankenhäuser, Verwaltungsgebäude u.a. öffentliche Bauten. Das Materialprüfungsamt Nordrhein-Westfalen hat den EH-Türwächter in Verbindung mit den entsprechenden Notausgangsverschlüssen als Einheit gemäß der DIN EN 1125 geprüft und zertifiziert.

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09.09.2011

Notausgänge dürfen laut Gesetzgebung nicht verschlossen werden. Sie müssen frei und leicht für jedermann zu öffnen sein, um im Gefahrenfall den Aufenthaltsort auf kurzem Wege verlassen zu können und ins Freie zu gelangen.

 

In einzelnen (Muster-) Sonderbauverordnungen wird gerade im Hinblick auf die EN-Normen 179 bzw. 1125 zusätzlich gefordert, dass sich Türen in Rettungswegen mit einem einzigen Griff leicht öffnen lassen. Die GfS kommt mit ihrem EH-Türwächter mit Einhandbedienung dieser Forderung nach.

 

Das Prinzip

 

• In Verschlussstellung sichert der EH-Türwächter den Türdrücker, jedoch könnte

die Tür im Notfall mit einem Handgriff begangen werden.

• Durch das Herunterdrücken der Türklinke, verschiebt sich der Türwächter

senkrecht nach unten und gibt der Klinke den Weg frei.

• Beim Herunterdrücken der Türklinke mit einem Handgriff

ertönt ein Dauersignal und die Begehung der Notausgangstür ist möglich. Nur mit

Hilfe eines Schlüssels lässt sich der Daueralarm wieder quittieren und der

Türwächter in seine Ausgangsposition zurückstellen.

• Für anhaltenden Durchgangsbetrieb ist die Dauerfreigabe des Systems über den Geräteschlüssel möglich.

• Die Einzelbegehung der Tür kann ohne Alarmauslösung ebenfalls mit dem

Schlüssel über die Wechselfunktion des Türschlosses vorgenommen werden.

 

Aufgrund der innovativen Deckelbefestigung (ohne Schrauben) ist der Türwächter sabotagegeschützt. Optional kann das Gerät mit einer Voralarmfunktion ausgestattet werden sowie mit einem Einschubteil für Panikstangen. Darüber hinaus kann der EH-Türwächter mit einer Batterieüberwachung und einer automatischen Alarmabschaltung erworben werden. Das Gerät ist aufgrund seiner stabilen Metallausführung langlebig und wartungsarm. Der Hersteller gewährt 5 Jahre Garantie.

 

Das Materialprüfungsamt Nordrhein-Westfalen hat den EH-Türwächter in Verbindung mit den entsprechenden Notausgangsverschlüssen als Einheit gemäß der DIN EN 179 geprüft und in seinem Prüfzertifikat Nr. 120002126.15 vom 08.09.2004 die Eignung des Gerätes zur Absicherung von Notausgängen bestätigt.

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09.09.2011

Notausgänge dürfen laut Gesetzgebung nicht verschlossen werden. Sie müssen frei und leicht für jedermann zu öffnen sein, um im Gefahrenfall den Aufenthaltsort auf kurzem Wege verlassen zu können und ins Freie zu gelangen. Damit jedoch keine missbräuchliche Benutzung dieser Türen erfolgt, ist es notwendig, den Verschlusszustand zu überwachen und eine Hemmschwelle aufzubauen, die gegen widerrechtliche Benutzung abschreckt. Der gemäß DIN EN 179 vom MPA NRW geprüfte EH-Türwächter des Hamburger Fluchtwegspezialisten GfS wird beiden Anforderungen gerecht:

 

In Verschlussstellung sichert der EH-Türwächter den Türdrücker, jedoch könnte

die Tür im Notfall mit einem Handgriff begangen werden. Beim Herunterdrücken der Türklinke verschiebt sich der EH-Türwächter senkrecht nach unten. Die Tür kann geöffnet werden. Um eine erhöhte Abschreckung vor missbräuchlicher Benutzung zu erzeugen, ist die Ausstattung des Gerätes mit einem Voralarm ratsam. Bereits bei leichter Berührung der Türklinke mit dem EH-Türwächter ertönt hier ein sogenannter Voralarm, der jedoch wieder verstummt, sobald der Benutzer die Klinke loslässt. Ist also eine missbräuchliche Benutzung der Tür geplant, ist noch ein „Rückzieher“ möglich, ohne dass der Hauptalarm auslöst. Erst, nachdem das Herunterdrücken der Türklinke mit einem Handgriff vollständig erfolgt ist, ertönt ein Dauersignal und die Begehung der Notausgangstür ist möglich. Nur mit Hilfe eines Schlüssels lässt sich der Daueralarm wieder quittieren und der EH-Türwächter in seine Ausgangsposition zurückstellen. Für anhaltenden Durchgangsbetrieb ist die Dauerfreigabe des Systems über den Geräteschlüssel möglich. Die Einzelbegehung der Tür kann ohne Alarmauslösung ebenfalls mit dem Schlüssel über die Wechselfunktion des Türschlosses vorgenommen werden.

 

Aufgrund der stabilen Metallausführung ist das Gerät sehr robust gegenüber äußeren Einwirkungen und daher langlebig und wartungsarm. Durch verdeckt liegende Schrauben wird die Sabotage des Gerätes zuverlässig verhindert. Der Hersteller gewährt 5 Jahre Garantie.

 

Das Materialprüfungsamt Nordrhein-Westfalen hat den EH-Türwächter in Verbindung mit den entsprechenden Notausgangsverschlüssen als Einheit gemäß der DIN EN 179 geprüft und in seinem Prüfzertifikat Nr. 120002126.15 vom 08.09.2004 die Eignung des Gerätes zur Absicherung von Notausgängen bestätigt.

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09.09.2011

Der GfS-Tagalarm ist ein kostengünstiges und einfach anzuschließendes Gerät, um den Verschluss von Paniktüren im Verlauf von Rettungswegen zu überwachen und zu kontrollieren. Es besticht durch sein formschönes Design in einem hochwertigen und stabilen Metallgehäuse.

 

Das Gerät ist steckerfertig und bedarf aufgrund eines optional mitgelieferten Funk-Reedkontaktes keiner zusätzlichen Installation.

 

Bei der Begehung der Paniktür wird ein Alarm ausgelöst, der durch die im Gerät eingebaute Alarmleuchte auch optisch wahrgenommen werden kann. Das Tag-Alarm-Gerät kann in einer Entfernung von ca. 30 m zum Funk-Reedkontakt montiert werden. Mit Hilfe von Verstärkern lässt sich problemlos eine größere Reichweite erzielen.

 

Berechtigte Personen können die Türen einfach mit Hilfe eines Schlüssels begehen, ohne dass Alarm ausgelöst wird.

 

Mit einem entsprechenden Piktogramm „Tür alarmgesichert“ wird darauf hingewiesen, dass die Tür nur im Notfall zu benutzen ist.

 

Prüfung gemäß DIN EN 1125

 

Das Materialprüfungsamt Nordrhein-Westfalen hat den GfS-Tagalarm in Verbindung mit Schlössern und Panikstangen als Einheit gemäß der DIN EN 1125 geprüft und in seinem EG-Konformitätszertifikat 0432 – BPR – 0002 vom 29.03.2004 erklärt, dass gegen die hier vorgenommene Sicherung von Paniktüren mit dem GfS-Tagalarm keine Bedenken bestehen.

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09.09.2011

In der Euro-Norm DIN EN 1125 wird festgelegt, dass Paniktüranlagen nur noch mit Stangengriffen, die quer über die Türebene angebracht sind, geöffnet werden dürfen. Es soll erreicht werden, dass Menschen, die in einer Paniksituation gegen den Notausgang gedrückt werden, automatisch nach außen kommen. Diese Art von Stangengriffen sind in den USA und England bereits weit verbreitet, in Deutschland waren sie bisher nicht gebräuchlich. Für den Betreiber eines Gebäudes ist es wichtig, zu erkennen, ob sein Notausgang geschlossen und gesichert, oder offen und betätigt worden ist. Es ist daher erforderlich, an diesen Stangengriff eine Signalgebung zu installieren, die zudem als erkennbare Hemmschwelle Vandalismus und Missbrauch vorbeugt.

 

Die Lösung:

 

Oberhalb des Stangengriffes wird ein batteriebetriebener Stangenalarm installiert. Aufgrund des Batteriebetriebs ist keine Kabellegung erforderlich und daher eine schnelle und einfache Montage gewährleistet. Der Betreiber kann zwischen zwei Aufschriften, entweder "STOP" auf rotem Untergrund oder "ALARM" auf grünem Untergrund, wählen. Ziel dieser Beschriftung ist es, hier schon im Vorfeld eine Hemmschwelle zu erzeugen, die vor missbräuchlicher Öffnung der Tür abschreckt.

 

Die Befestigung auf dem Türblatt erfolgt mit Hilfe von Schrauben oder eines Spezialklebestreifens. Der Auslösewinkel ist mit einem roten Befestigungsclip am Stangenalarm anzubringen und so weit auseinanderzuziehen, dass er unterhalb vom Panikstangengriff sitzt. Bei Betätigung der Panikstange bricht der rote Befestigungsclip am Stangenalarm, wodurch ein Signal (85 dB) ausgelöst wird, welches nur von einer berechtigten Person mit einem Schlüssel (Profilhalbzylinder) gelöscht werden kann. Mit dem Einstecken eines neuen Befestigungsclips ist der Stangenalarm wieder einsatzbereit.

 

Ein Voralarm löst bereits bei leichter Betätigung der Panikstange aus, der allerdings wieder erlischt, sobald diese losgelassen wird. Erst beim vollständigen Durchdrücken der Panikstange bricht der rote Befestigungsclip und es ertönt der Daueralarm.

 

Eine eingebaute Batterieüberwachung gibt Alarm, wenn die Batterie erneuert werden muss. Eine Weiterleitung des Alarms per Funktechnik ist möglich.

09.09.2011

In der Euro-Norm DIN EN 1125 wird festgelegt, dass Paniktüranlagen nur noch mit Panikstangen, die quer über die Türebene angebracht sind, geöffnet werden dürfen. Es soll erreicht werden, dass Menschen, die in einer Paniksituation gegen den Notausgang gedrückt werden, automatisch nach außen kommen. Für den Betreiber eines Gebäudes ist es wichtig, zu erkennen, ob sein Notausgang geschlossen und gesichert, oder offen und betätigt worden ist. Es ist daher erforderlich, diese Panikstange mit einer optisch-akustischen Sicherung zu versehen, die als erkennbare Hemmschwelle Vandalismus und Missbrauch vorbeugt. Für die Stangengriffe gibt es bereits seit einigen Jahren Sicherungssysteme von dem Fachunternehmen für Türentechnik, GfS – Gesellschaft für Sicherheitstechnik mbH, aus Hamburg. Für Druckstangen hingegen waren bisher keine Sicherungssysteme am Markt vorhanden. GfS hat nun auch für diese Anwendung folgende Lösung entwickelt:

 

Oberhalb der Druckstange wird ein batteriebetriebener Stangenalarm installiert. Aufgrund des Batteriebetriebs ist keine Kabellegung erforderlich und daher eine schnelle und einfache Montage gewährleistet.

 

Die Befestigung auf dem Türblatt erfolgt mit Hilfe von Schrauben oder eines Spezialklebestreifens. Der Auslösewinkel ist mit einem roten Befestigungsclip am Stangenalarm anzubringen.

 

Das Gerät wird so befestigt, dass der Auslösewinkel passgenau über der Druckstange sitzt. Auf der Druckstange befindet sich ein selbstklebender Magnet. Sobald die Panikstange gedrückt wird, bekommen die im Auslösewinkel befindlichen Reed-Kontakte einen Impuls, der die Alarmauslösung (85 dB) im Gerät bewirkt. Hierbei sind 2 Alarmstufen vorgesehen. Bereits bei leichter Betätigung der Druckstange ertönt ein Voralarm, der jedoch beim Loslassen dieser wieder verstummt. Die Tür bleibt verschlossen. Erst durch vollständiges Durchdrücken der Panikstange kann die Tür geöffnet werden, wobei der Hauptalarm ertönt. Die Abschaltung des Hauptalarms ist ausschließlich mit dem Geräteschlüssel möglich.

 

Eine eingebaute Batterieüberwachung gibt ein Signal, wenn die Batterie erneuert werden muss.

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09.09.2011

Mit der GfS e-Bar® ist dem Hamburger Fluchtwegspezialisten GfS die Entwicklung einer innovativen Druckstange für Paniktüren gelungen. Menschen können durch Druck gegen die e-Bar in einer Paniksituation schnell und leicht das Gebäude verlassen. Gleichzeitig hat der Gebäudebetreiber dank der innovativen bereits integrierten Türüberwachungsfunktion den Bedienzustand der Paniktür unter Kontrolle. Aufgrund des auffällig beleuchteten Hinweises „Notausgang Alarmgesichert" im Display der e-Bar und ihrer Montage auf halber Türhöhe ist sie selbst bei starker Rauchentwicklung gut erkennbar und leicht zu bedienen. Durch die hochwertige stabile Verarbeitung in Edelstahl in Kombination mit ihrem zeitlos eleganten Design findet die e-Bar überall dort Anwendung, wo gehobene Ansprüche an Form und Funktion erfüllt werden müssen, wie z.B. in repräsentativen Veranstaltungshallen, Theatern, Einkaufszentren oder Hotels. So ist die e-Bar insbesondere für öffentlich zugängliche Objekte mit hohem Publikumsverkehr bestens geeignet. Ihre Stärke liegt in ihrer Integrationsfähigkeit in die Gebäudeleittechnik und der Flexibilität bei der Umsetzung unterschiedlichster Türnutzungskonzepte.

Das Prinzip:

Bei Betätigung der e-Bar® wird ein optischer und akustischer Alarm ausgelöst, der eventuellen Missbrauch anzeigt. Hierbei wird ein 2-stufiges Alarmsystem angewandt:

Stufe 1 - Voralarm:

Bei leichtem Druck gegen die e-Bar® werden ein optischer und akustischer Voralarm aktiviert. Ein Signal mit einer Lautstärke von 95 db/1m ertönt, gleichzeitig pulsiert das Display auffällig rot. Sobald die e-Bar® losgelassen wird, verstummt der Alarm und die Beleuchtung des Displays wechselt auf dauerhaft grün. Der Vorlarm ist eine effektive Hemmschwelle, um Fehlbenutzungen des Notausganges zu vermeiden. Die Tür bleibt geschlossen.

Stufe 2 – Hauptalarm:

Erst bei vollständigem Durchdrücken der e-Bar® kann der Notausgang passiert werden. Gleichzeitig werden der optische und akustische Hauptalarm (95 db/1m) aktiviert. Das Display pulsiert grün. Nur eine autorisierte Person kann über einen in der e-Bar® integrierten Schlüsselschalter den Hauptalarm ausschalten.

In Verbindung mit Beschlägen und Schlössern des Schweizer Herstellers, MSL, hat die e-Bar® vom ift Rosenheim durchgeführte Brandprüfungen gemäß DIN EN 1634 sowie Prüfungen gemäß DIN EN 1125 erfolgreich bestanden. Weitere Prüfungen in Verbindung mit Schlössern und Beschlägen namhafter deutscher Hersteller sind beantragt bzw. in Arbeit.

Für die e-Bar® wurde ein Europa-Patent beantragt.

Ein kurzer Produktclip auf www.gfs-online.com informiert weiterführend.

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