Die neue DGUV Vorschrift 2
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Die neue DGUV Vorschrift 2
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Jetzt ist sie da: Die neue DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit". Pünktlich zum Jahreswechsel haben die meisten Berufsgenossenschaften und Unfallkassen die "Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (DGUV Vorschrift 2) erlassen. Damit gibt es erstmals für Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand eine einheitliche Vorgabe zur Konkretisierung des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG). Die DGUV Vorschrift 2 löst die BGV A2/GUV-V A2 und die GUV-V A 6/7 ab.
Alle Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, die die DGUV Vorschrift 2 erlassen haben, unterstützen ihre Mitgliedsbetriebe bei der Umsetzung. Wir haben hierzu eine Reihe von Online-Fachinformationen zusammengestellt.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), der Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, hat auf seinen Internetseiten umfangreiche Informationen zusammengestellt, u. a. ist dort der Mustertext der DGUV Vorschrift 2 und eine Handlungshilfe mit Hintergrundinformationen für die Beratungsspraxis zu finden:
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Die VBG hat eine Fachinformation "Sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung effektiv nutzen" erarbeitet und bietet diese auf der Online-Themenseite "Sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung" an. Das "Herzstück" dieses Portals ist der interaktive Check "Leistungsermittlung für betriebsspezifischen Betreuungsbedarf":
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Die Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution (BGHW) hat drei neue Broschüren aufgelegt, die darüber informieren, was sich für wen ändert: für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten, für Betriebe mit mehr als 10 und bis zu 30 Beschäftigte, für Betriebe mit mehr als 30 Beschäftigten. Darüber gibt sie Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQs), z. B. zur Berechnung von Betriebsgrößen, Gruppenzuordnung (WZ-Schlüssel), Änderungen für Betriebe, die schon betreut werden:
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Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) erläutert in einem Handlungsleitfaden die Umsetzung der Vorschrift für Metallbetriebe mit mehr als 10 Beschäftigten:
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Die neue Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) hat die wichtigsten Informationen in einem Online-Fachartikel zusammengestellt:
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Auch die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) informiert in einem Online-Fachartikel über die Änderungen der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung:
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Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) erläutert in einer Broschüre und auf ihrer Internetseite, wie Unternehmer die neue Regelung umsetzen können:
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Die Unfallkasse Hessen hat die Tabelle "Leistungsermittlung" aus Anhang 4 der Vorschrift in eine Excel-Tabelle umgesetzt, es sind zwei zusätzliche Spalten für dauerhafte und temporäre Anlässe eingefügt:
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Außerdem beantwortet sie Häufige Fragen zur DGUV Vorschrift 2:
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ergo-online®, die Fachinformationsplattform "Gesund arbeiten im Büro", hat einen Fachartikel zur DGUV Vorschrift 2 veröffentlicht:
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