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Update DGUV Vorschrift 2: Unternehmermodell

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Update DGUV Vorschrift 2: Unternehmermodell

03.01.2012

Seit 1.1.2012 gilt in den Mitgliedsbetrieben der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) eine neue Fassung der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (DGUV Vorschrift 2). Neu ist: Unternehmer aller Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten können jetzt statt der Regelbetreuung auch eine alternative betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung wählen. Die neu hinzugekommene alternative Betreuung wird auch Unternehmermodell genannt.

Weitere Informationen im Online-Fachartikel "Update DGUV Vorschrift 2" von Elfi Braun, der in der Ausgabe 1/2012 des Mitteilungsblatts der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN), Akzente, erschienen ist.

Weitere Informationen

AplusA-online.de - Quelle: Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)

 
 

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