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Services & Information für Journalisten
Akkreditierung
Akkreditiert werden:
- Ausweisinhaber der ausstellenden Verbände im jeweiligen Bundesland:
Deutsche Journalisten Union
Deutscher Fachjournalisten-Verband
Deutscher Journalisten Verband
IG Medien
Jugendpresse Deutschland e.V.
Verband der Zeitschriftenverleger
ver.di
Personen mit dem Internationalen Presseausweis der IFJ in Brüssel
- Alle ausländischen Pressevertreter, die ihre Zugehörigkeit zur Presse dokumentieren können, z.B. durch einen Presseausweis des jeweiligen Landes, Vorlage des Impressums etc.. Mitglieder von anerkannten Organisationen ausländischer Pressevertreter (Verein der ausländischen Presse, Bundespressekonferenz, Landespressekonferenz etc.).
- Ausweisinhaber von Fachverbänden wie FSP, UIPRE, TELI, VDM, FIJET, VDAJ, VDRJ, LPC, VDMJ usw., soweit diese mit der Messe Düsseldorf kooperieren.
- Journalisten,
die den Auftrag einer Redaktion (Original-Briefkopf, keine Kopie) vorlegen können oder sich durch namentlich gekennzeichnete Belege neueren Datums legitimieren können;
die ein Impressum vorlegen, in dem sie aufgeführt sind;
deren journalistische Tätigkeit aus Honorarverträgen /-abrechnungen neueren Datums hervorgeht.
- Personen, die nachweisen können, dass sie für die Pressearbeit einer Behörde oder Institution oder ein ausstellendes Unternehmen tätig sind.
- Personen, die für gemeinnützige Zwecke Presseinformationen benötigen, z.B. Blindenradio, Behindertenverbände. Dazu kommt bei Nachweis der Schwerbehinderung eine Begleitperson (Behindertenausweis).
- Vertreter von Jugendpresseorganisationen erhalten gegen Vorlage eines Beleges einmalig eine Tageskarte.
Nicht akkreditiert werden:
- Personen ohne jegliche Legitimation.
- Personen, die lediglich Sendemöglichkeiten eines Offenen Kanals nutzen.
- Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland, die einen ausländischen Presseausweis vorlegen, z.B. Fleet Street London, Universal Press (USA) usw..
- Personen mit Presseausweisen von Verbänden und Organisationen, die nicht von der Innenministerkonferenz anerkannt werden.
- Personen mit Hausausweisen ohne Auftrag der Redaktion.
- Personen mit abgelaufenem Presseausweis.
- Personen, denen andere, freie Journalisten die redaktionelle Bestätigung geschrieben haben; dies gilt insbesondere für Verwandte und Ehepartner.
- Mitglieder von Internet-Redaktionen werden aufgrund der allgemeinen Zugänglichkeit des Internets und der damit verbundenen mangelnden Überprüfbarkeit der eigenen journalistischen Leistung nur gegen Vorlage eines anerkannten Presseausweises akkreditiert. Ausnahme: Internet-Redaktionen, die zu Vollredaktionen oder Verlagen gehören, z.B. Die WELTonline usw..
Hinweise zur Anmeldung
Falls Sie noch keine Zugangsberechtigung zu unserem Presseservice im Internet haben, finden Sie hier Informationen zur Anmeldung.
So erhalten Sie Ihren Zugangscode
Wenn Sie das Presseangebot der Messe Düsseldorf GmbH nutzen wollen, aber noch keinen Zugangscode besitzen, bitten wir Sie, das vorbereitete Formular auszufüllen und per Fax oder Online an die Messe Düsseldorf zu übermitteln.
Wichtig ist der Nachweis Ihrer Journalistischen Tätigkeit. Fügen Sie dem Formular unbedingt die Kopie Ihres gültigen Journalistenausweises, eine Redaktionslegitimation, aus der Ihre Tätigkeit für dieses Medium hervorgeht, oder das Impressum Ihrer Publikation bei.
Messe Düsseldorf