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Regierung: Zahl der Arbeitsunfälle geht zurück

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Regierung: Zahl der Arbeitsunfälle geht zurück

25.01.2005

Die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle ist im Jahr 2003 gesunken. Gleichzeitig sind weniger Berufskrankheiten gemeldet worden, wie die Bundesregierung in ihrem Bericht über den Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und über das Unfall- und Berufskrankheitengeschehen 2003 (PDF, 212 Seiten) - der Ende Dezember 2004 veröffentlicht wurde - mitteilt. Sie verweist auf die Präventionsanstrengungen der Betriebe sowie auf den strukturellen Wandel in der Arbeitswelt. Die Bundesregierung stellt einen Zusammenhang zwischen den veränderten Qualitätsanforderungen an die Beschäftigten und neuen Gesundheitsrisiken fest. Danach seien gesundheitliche Gefahren immer mehr Resultat physischer und psychischer Fehlbelastung.

In dem Bericht wird insbesondere auf die gesundheitlichen Beeinträchtigungen in Berufen der Kranken- und Altenpflege hingewiesen, in denen mehr als eine Million Menschen beschäftigt seien. Fehlbelastungen solcher Art seien jedoch in der gesamten Wirtschaft verbreitet und verursachten Gesundheitsstörungen, die hohe volkswirtschaftliche Kosten bedeuteten.

Aus dem Zusammenwirken neuer beruflicher Gesundheitsrisiken und externer Belastungen lasse sich auch ein erheblicher Teil der Ursachen für die großen Volkskrankheiten erklären. Besondere Anforderungen an die Qualität der Arbeitsbedingungen und an den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ergeben sich laut Bericht aus der demographischen Entwicklung.

Anhand der Arbeitsunfähigkeitsstatistik lasse sich erkennen, dass mit zunehmendem Alter unter den Beschäftigten die Zahl der Fehltage je Krankheitsfall steige, nicht aber der Krankenstand. Als Ursache hierfür nennt die Regierung Defizite in der Arbeitsgestaltung mit langjähriger Fehlbelastung. Die Bundesregierung betont die Notwendigkeit, frühzeitig in gute Arbeitsbedingungen und in die Förderung der Gesundheit zu investieren, um Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten bis zum gesetzlichen Rente nalter zu erhalten.

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AplusA-online.de - Quelle: Deutscher Bundestag

 
 

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